Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben.
Folgende und weiterführende Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie auch hier, auf den Internetseiten des Bistums Münster.
Für Hinweisgebende stehen diese Meldewege zur Verfügung:
Email:
Telefon:
Postfach:
Anonymes Hinweisgebersystem:
Ansprechpartner:
ombudsstelle@bistum-muenster.de
0251 / 495 6644
Ombudsstelle Bistum Münster, Postfach 15 03, 48004 Münster
https://bistum-muenster.hintbox.de
Michaela Kasper, Ombudsperson
Markus Ahlers, Leiter der Abteilung Revision